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Verbraucherschutz bei Online-Käufen

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Viele Verbraucher zögern noch immer, im Internet auf Einkaufstour zu gehen. Dabei hat der Internet-Kunde weitreichende Rückgabe- und Widerrufsrechte, die ihm in dieser Form nicht zustehen, wenn er an der Ladentheke im örtlichen Kaufhaus einkauft. So darf man online bestellte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurücksenden.
von Natascha Koch und Mathias Weber

Widerrufsrecht laut Fernabsatzrecht

Das „Fernabsatzrecht“ greift für alle Vertragsabschlüsse, die im Internet oder per Telefon abgeschlossen werden. Festgelegt ist hier, dass die meisten Artikel, die im Internet gekauft wurden, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen an den Shop-Betreiber zurückgesendet werden dürfen.
Und so geht's: Der einfachste Weg für die Rückgabe ist immer, die unliebsamen Artikel zusammen mit dem Rücksendeformular, das einer Online-Bestellung in den meisten Fällen beiliegt, wieder in der Originalverpackung zusammenzuschnüren. Ist die Verpackung schon vernichtet, kann die Retoure aber auch in jedem anderen Karton zurückgeschickt werden.
Viele Online-Shops bieten aus Kulanzgründen eine kostenfreie Rücksendung an und legen der Bestellung dazu gleich einen Rücksende-Aufkleber bei, mit dem der Käufer das Paket versenden kann. Dies ist allerdings nicht immer der Fall: Rechtlich gesehen muss der Käufer das Porto für die Retoure bezahlen, wenn der Verkaufswert nicht über 40 Euro liegt. Übersteigt die Bestellung diesen Betrag, kann das Paket auch unfrei verschickt werden, denn dann trägt der Verkäufer in jedem Fall die Kosten für die Rücksendung.
Das Fernabsatzrecht ermöglicht es dem Kunden, online oder per Telefon erworbene Produkte innerhalb von 14 Tagen nach Widerrufsbelehrung ohne Angabe von Gründen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Fernabsatzrecht ermöglicht es dem Kunden, online oder per Telefon erworbene Produkte innerhalb von 14 Tagen nach Widerrufsbelehrung ohne Angabe von Gründen an den Verkäufer zurückzusenden. Einige Shop-Betreiber tauschen die zurückgesendete Ware auch um, sodass für den Kunden keine Neubestellung erforderlich ist. Dieses Angebot ist sehr praktisch, wenn man beispielsweise bei der Anprobe von Kleidung oder Schuhen feststellt, dass die Ware doch nicht passt oder man lieber eine andere Farbe geliefert bekommen möchte. Der Widerruf darf sowohl bei einer Rücksendung als auch bei einem Umtausch nur innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Diese beläuft sich, wenn der Shop-Betreiber spätestens bei Vertragsschluss über das Widerrufsrecht informiert hat, auf 14 Tage. Verpasst der Verkäufer die Widerrufsbelehrung und reicht diese erst nach Vertragsabschluss ein, besteht ein 30-tägiges Rückgaberecht für den Besteller. Versäumt der Betreiber diese Belehrung sogar ganz, hat man laut Gesetz unbeschränkt Zeit, sich von ungeliebten Stücken zu trennen.
Wenn die Ware bereits per Vorkasse bezahlt wurde und der Kunde einen Teil oder sogar die komplette Bestellung zurückgeben möchte, ist der Verkäufer gesetzlich dazu verpflichtet, bei einem fristgerechten Widerruf das Geld innerhalb von 30 Tagen nach Rücksendung gutzuschreiben.
Schickt der Kunde die Ware vollständig zurück, muss der Versandhändler nach einem kürzlich gefällten Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ.: VIII ZR 268/07) die Portokosten, die er für den Hinversand des Paketes verlangt hat, erstatten.


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